Sportklasse

Die Albert-Schweitzer-Schule ist eines von 27 Schulsportzentren, die flächendeckend an den knapp 200 Gymnasien Hessens vom HKM eingerichtet wurden. Sie dienen vor allem der Kooperation zwischen Schulen und Vereinen zum Zwecke der Talentfindung und Talentförderung. Zur Intensivierung und Optimierung dieses Auftrages wird empfohlen, Sportklassen an den Stammschulen des Schulsportzentrums einzurichten.

Eine Sportklasse soll talentierte Kinder optimal fördern. Gleichzeitig soll Verständnis für die Belastungen durch Training und Wettkämpfe gezeigt werden, ohne jedoch dabei die anderen Fächer zu vernachlässigen.

 

Folgende Rahmenbedingungen gelten für die Sportklasse:

  • Die Teilnahme ist freiwillig und basiert auf Elternwunsch.

  • Voraussetzungen sind ein starkes sportliches Interesse und bereits gute bis sehr gute sportliche Leistungen.

  • Zusätzlich müssen nachmittags mindestens zwei Trainingseinheiten pro Woche nachgewiesen werden. Dies kann entweder in den vom Schulsportzentrum angebotenen Talentfördergruppen (TFGs) für Leichtathletik, Fechten, Tischtennis oder durch Vereinstraining geschehen. (Falls dort nur einmal pro Woche trainiert wird, soll die zweite Trainingseinheit in einer TFG absolviert werden). Das Vereinstraining kann auch in anderen Sportarten wie z. B. Handball, Fußball, Tennis, Tischtennis, Schwimmen, Gerätturnen usw. erfolgen.

  • Regelmäßige Wettkampftätigkeit soll vorhanden sein bzw. ist anzustreben; damit ist die Mitgliedschaft in einem Verein notwendig.

  • Der Sportunterricht ist drei-vierstündig (2 Doppelstunden), wobei die zusätzlichen Stunden vorrangig der koordinativen und konditionellen Schulung dienen und somit das Vereinstraining ergänzen.

  • Der reguläre Sportunterricht stellt qualitativ höhere Anforderungen an die Kinder als der Unterricht in den Parallelklassen.

  • Haben (einzelne) Kinder besondere Wettkämpfe (wie Auswahlturniere, Auswahlmaßnahmen auf Landesebene, Hessenmeisterschaften etc.), sollen von Freitag auf Montag keine Hausaufgaben aufgegeben werden. Diese Regelung schließt ‚normale‘ Rundenspiele, Wettkämpfe ausdrücklich aus.

  • Die Schüler/innen der Sportklasse sollen nach Möglichkeit an Montagen keine Klassenarbeiten schreiben

  • Die Schülerzahl (Jungen und Mädchen) soll (wenn es die jeweilige Jahrgangsstärke zulässt) nicht mehr als fünf unter der durchschnittlichen Klassenstärke des Jahrgangs liegen. Die Sportklasse soll nur in dringenden Ausnahmefällen aufgefüllt werden. Wird die Sportklasse aufgefüllt, so soll die Schülerzahl nicht die durchschnittliche Klassenstärke des Jahrgangs überschreiten.

  • Alle anderen Fächer und Aktivitäten (z. B. Klassenfahrten) sind ansonsten die gleichen wie in den Parallelklassen.